| Standsicherheitsnachweise für Vorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 Absatz 1 Satz 1 LBauO müssen von Personen aufgestellt sein, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen sind.
Hinweis: Tragen Sie in die entsprechenden Felder der untenstehenden Maske den Suchbegriff bzw. die Suchbegriffe ein und starten Sie die Abfrage mit einem Klick auf die Schaltfläche "Suchen". Es ist nicht notwendig den Suchbegriff immer auszuschreiben. Das Ergebnis der Abfrage wird Ihnen in einem neuen Fenster angezeigt.
Stand der Daten: Die Aktualisierung der Daten erfolgt in der Regel einmal täglich. |