Am 18. Oktober 2007 ist die Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) in Kraft getreten. Mit der PrüfSStBauVO wird die von der Bauherrin oder dem Bauherrn beauftragte bautechnische Prüfung auf eine privatrechtliche Grundlage gestellt. Das heißt, ab 01. Dezember 2007 können nur noch Prüfsachverständige, die in der Liste eingetragen sind, im Privatauftragsverfahren beauftragt werden. Voraussetzung für das Tätigwerden der Prüfsachverständigen für Standsicherheit in Rheinland-Pfalz ist die Eintragung in die entsprechende Liste aufgrund des § 2 Abs. 1 der PrüfSStBauVO. Diese Liste wird von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführt.
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