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Inhalte: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz,
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Prüfingenieure für Baustatik (Stahl-Metallbau)

Die unabhängige Überprüfung der bautechnischen Unterlagen sowie die Überwachung vor Ort auf der Baustelle sind zur Sicherung von Bauwerken und zur Erhaltung ihrer Qualität im Sinne des Verbraucherschutzes unentbehrlich.


Tätigkeit des Prüfingenieurs:

  1. Prüfingenieuren für Baustatik wird die Prüfung bautechnischer Nachweise und die dazugehörende Überwachung der Ausführung von Bauvorhaben übertragen. Diese Tätigkeiten dienen vorrangig der Sicherheit und Ordnung.
  2. Prüfingenieure für Baustatik legen als oberste Gebote für ihre Berufsausübung zu Grunde:

     - berufliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit,
     - uneingeschränkte Eigenverantwortlichkeit,
     - unparteiische und gewissenhafte Prüf- und Überwachungstätigkeit,
     - Sicherung und Vertiefung der ihm durch seine Anerkennung bescheinigten hohen Qualifikation.
  3. Prüfingenieure für Baustatik stellen fest, ob die zu prüfenden Unterlagen unter Einhaltung der Regeln der Technik erstellt wurden und ob die Ausführung des Bauvorhabens den geprüften Unterlagen entspricht.
  4. Prüfingenieure für Baustatik schließen die bautechnische Prüfung und die Überwachung der Bauausführung für die erforderlichen Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Abnahmebescheide mit jeweils eindeutigen Stellungnahmen ab.
  5. Prüfingenieure für Baustatik halten sich durch Fortbildung auf dem neuesten Stand der technisch-wissenschaftlichen Entwicklung und der maßgeblichen Regelwerke.
  6. Prüfingenieure für Baustatik sind bestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ihren Tätigkeiten als Beratende Ingenieure und als Prüfingenieure herzustellen.
  7. Prüfingenieure für Baustatik werden nur in den Fachgebieten tätig, die ihrer Qualifikation entsprechen. Für außerhalb liegende Fachgebiete veranlassen sie eine Aufgabenübertragung. 
  8. Prüfingenieure für Baustatik bedienen sich, falls erforderlich, fest angestellter Mitarbeiter. Sie begrenzen ihre Zahl auf einen Umfang, der es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeiten voll zu überwachen.
  9. Prüfingenieure für Baustatik berechnen für ihre Tätigkeiten Gebühren nach den gesetzlichen Regelungen. Die strenge Einhaltung wird durch die BVS (Bewertungs- und Verrechnungsstelle) im Sinne der Bauherren und der Prüfingenieure sichergestellt.

  10. Prüfingenieure für Baustatik versichern sich ausreichend gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren gemäß den gesetzlichen Verordnungen oder den jeweiligen Richtlinien der Verwaltungen.

Hinweis:
Tragen Sie in die entsprechenden Felder der untenstehenden Maske den Suchbegriff bzw. die Suchbegriffe ein und starten Sie die Abfrage mit einem Klick auf die Schaltfläche "Suchen". Es ist nicht notwendig den Suchbegriff immer auszuschreiben. Das Ergebnis der Abfrage wird Ihnen in einem neuen Fenster angezeigt. 

Durch den Klick auf "Suchen", ohne Eingabe eines Suchbegriffs, wird die Gesamtliste angezeigt.

 
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