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Sachverständige für Erd- und Grundbau
Das „Verzeichnis der Sachverständigen für Erd- und Grundbau“ mit den „für die Prüfung verantwortlichen Fachleuten“ wurde bis Ende 1997 vom Deutschen Institut für Bautechnik geführt.
Aufgrund der Muster-Verordnung über die Anerkennung von Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht vom 18. September 1997 (M-SEGVO) wird das Verzeichnis seit 1998 von der Bundesingenieurkammer aufgrund öffentlich-rechtlicher Anerkennung dieser „Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht“ geführt und im Deutschen Ingenieurblatt veröffentlicht. Die Anerkennung der „Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht“ erfolgt je nach Landesrecht durch die Ingenieurkammer oder die Oberste Bauaufsichtsbehörde des Sitzlandes des Antragstellers.
Die fachliche Beurteilung der Antragsteller/Antragstellerinnen erfolgt durch einen bei der Bundesingenieurkammer bestehenden Beirat.
Zu den Aufgaben des „anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht“ gehört es, die Bauaufsichtsbehörden oder die von ihr beauftragten Personen oder Stellen auf dem Gebiet der Bodenmechanik und des Erd- und Grundbaus bei der Beurteilung
- der Baugrundverformung und ihrer Wirkung auf die bauliche Anlage (Boden-Bauwerk-Wechselwirkung),
- der Sicherheit der Gründung der baulichen Anlage,
- der getroffenen Annahmen,
- der bodenmechanischen Kenngrößen
zu beraten und hierüber ein Gutachten anzufertigen.
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