| Sachverständige für baulichen Brandschutz
Vom Ministerium der Finanzen in Rheinland-Pfalz (bauaufsichtlich) anerkannte Sachverständige für baulichen Brandschutz
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz schreibt die Prüfung der Bauunterlagen hinsichtlich des Brandschutzes durch „Sachverständige für baulichen Brandschutz“ als unabhängige, qualifizierte Sachverständige bei Bauvorhaben vor. Zur Umsetzung in die Praxis wird die Ausführung vor Ort auf der Baustelle überwacht und nach Abschluss testiert.
Die bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für baulichen Brandschutz unterstehen der Fachaufsicht der Obersten Bauaufsicht (Ministerium der Finanzen).
Tätigkeit der Sachverständigen für baulichen Brandschutz (Bescheinigung nach § 65 Abs. 4 LBauO). Sachverständige für baulichen Brandschutz bescheinigen:
- dass die Nachweise über den baulichen Brandschutz vollständig und richtig sind und mit den vorzulegenden Bauunterlagen übereinstimmen,
- dass die Brandschutzbestimmungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) und
- die nach LBauO erlassenen Vorschriften eingehalten werden.
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