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Copyright © 2003
Inhalte: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz,
Konzept + Realisierung:
INFOGRAPH - Gerd Bender
Alle Rechte vorbehalten.

Mindestanforderungen an Gutachten
Mindestanforderungen an Gutachten

1 Allgemeine Angaben
1.1 Auftraggeber/in, Datum der Auftragserteilung;
bei Gerichtsaufträgen: Angabe der Parteien und des Aktenzeichens
1.2 Inhalt des Auftrags und Zweck des Gutachtens;
bei Gerichtsaufträgen: Wiedergabe des Beweisbeschlusses.
1.3 Verwendete Arbeitsunterlagen, wie z.B. Akten, Pläne, Ortsbesichtigung, Untersuchungen, Fotografien usw.
1.4 Datum und Teilnehmer/innen der Ortsbesichtigung

2 Schadensfeststellung/Wertermittlung
2.1 Kurze zusammenfassende Darstellung der Gesamtsituation Bauzeitplanung,
ausführende Firmen und dergleichen, evtl. vorliegende Vorgutachten
2.2 Genaue, erschöpfende Beschreibung der eigenen Feststellungen zum
Schadensbild bzw. zur Situation. Im Sonderfall deutliche Kenntlichmachung, wenn
von fremden Vorgaben bei der Beurteilung ausgegangen wird.

3 Untersuchungen und Ursachenermittlung
3.1 Untersuchungen und Ermittlungen ggf. eigene Laboruntersuchung, Auswertung von Laboruntersuchungen Dritter, Messungen und dergleichen.
3.2 Auswertung der getroffenen Feststellungen, Bezeichnung und Erläuterung der Schadensursache
3.3 Angaben zur möglichen Schadensbehebung
3.4 Angaben zu den mit der Schadensbehebung verbundenen Kosten
3.5 Falls ein Mangel nicht zu beseitigen bzw. nicht vollständig zu beseitigen ist,
verbleibende Wertminderung.

4 Zusammenfassung
Ergebnis des Gutachtens und Beantwortung der gestellten Fragen.
Bei Gerichtsgutachten: kurze Beantwortung der Fragen des Beweisbeschlusses mit eindeutigen Formulierungen
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