der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. November 2007
Zielsetzung
die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz würdigt Personen, die sich für das Ingenieurwesen und/oder den Berufsstand der Beratenden Ingenieure eingesetzt haben, nach Maßgabe dieser Ordnung.
Ehrungen und Auszeichnungen
§ 1 Ehrenmitgliedschaft, Ehrenpräsidentschaft
(1) Mitglieder der Ingenieurkammer können für außerordentliche Verdienste um den Berufsstand und/oder um das Ingenieurwesen durch Verleihung der Ehrenmitgliedschaft geehrt werden. Über die Ehrenmitgliedschaft beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
(2) Zur Ehrenpräsidentin oder zum Ehrenpräsidenten der Kammer kann ernannt werden, wer Kammerpräsidentin oder Kammerpräsident war und sich als Kammerpräsidentin oder Kammerpräsident besonders verdient gemacht hat. Die Ehrenpräsidentschaft schließt die Ehrenmitgliedschaft nach Absatz 1 mit ein. Über die Ehrenpräsidentschaft entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
§ 2 Urkunde, Präsent
Verdienste sonstiger Personen um den Berufsstand oder das Ingenieurwesen können durch die Verleihung einer Urkunde und zusätzlich durch ein Präsent gewürdigt werden. Über die Verleihung einer Urkunde beschließt der Vorstand.
§ 3 Verdienstmedaille
Bei außerordentlichen Verdiensten um den Berufsstand oder das Ingenieurwesen kann die "Verdienstmedaille" der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz verliehen werden. Über die Verleihung der Verdienstmedaille beschließt der Vorstand.
§ 4 Sonstige öffentliche Auszeichnung
Personen mit außerordentlichen Verdiensten um den Berufsstand können auf Beschluss des Vorstandes für eine sonstige öffentliche Auszeichnung vorgeschlagen werden.
§ 5 Ehrennadel der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Kammermitglieder werden für besondere Zeiten ihrer Mitgliedschaft mit der "Ehrennadel der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz" geehrt:
´Große goldene Ehrennadel´ für mindestens 40-jährige Mitgliedschaft oder für die Zugehörigkeit zum Kammervorstand von mindestens 5 Wahlperioden.
In Gold für mindestens 30-jährige Mitgliedschaft oder für die Zugehörigkeit zum Kammervorstand von mindestens 4 Wahlperioden.
In Silber für mindestens 20-jährige Mitgliedschaft oder für die Zugehörigkeit zum Kammervorstand von mindestens 3 Wahlperioden.
In Bronze für mindestens 10-jährige Mitgliedschaft oder für die Zugehörigkeit zum Kammervorstand von mindestens 2 Wahlperioden.
§ 6 Ingenieurmedaille der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Kammermitglieder werden für besondere Zeiten, in denen sie Inhaber oder Mitinhaber ihrer Ingenieurbüros waren, mit der "Ingenieurmedaille der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz" geehrt:
In Gold für mindestens 30-jährige Inhaberschaft.
In Silber für mindestens 20-jährige Inhaberschaft.
In Bronze für mindestens 10-jährige Inhaberschaft.
§ 7 Treueurkunde der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Büros von Kammermitgliedern werden für besondere Zeiten ihrer Zugehörigkeit zum Büro mit der "Treueurkunde der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz" geehrt:
In Gold für mindestens 30-jährige Zugehörigkeit.
In Silber für mindestens 20-jährige Zugehörigkeit.
In Bronze für mindestens 10-jährige Zugehörigkeit.
§ 8 Vorschlagsrecht
Das Vorschlagsrecht haben alle Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
§ 9 Form der Ehrung
Die Ehrung wird in einer Veranstaltung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz in würdigem Rahmen vollzogen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Urkunden und Auszeichnungen können zurückgefordert und Ehrenmitgliedschaften aufgehoben werden, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, wonach sich die Ehrung oder Auszeichnung als nicht oder nicht mehr gerechtfertigt erweist. Zuständig ist das Gremium, das über die Verleihung entschieden hat. |