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Copyright © 2003
Inhalte: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz,
Konzept + Realisierung:
INFOGRAPH - Gerd Bender
Alle Rechte vorbehalten.

Das Versorgungswerk
Die Ingenieurkammer war vor vielen Jahren bemüht, für ihre Mitglieder ein berufsständisches Versorgungswerk zu schaffen, nachdem sich der Berufsstand im Rahmen einer Abstimmung mehrheitlich für eine kollektive berufsständische Versorgung ausgesprochen hatte.

Im Jahre 1998 konnte die berufsständische Versorgung durch einen staatsvertraglichen Anschluss an das Versorgungswerk in Bayern realisiert werden, dem mittlerweile zahlreiche Kammern angehören.

Sinn der berufsständischen Versorgung ist es, für die Kammermitglieder ein effizientes Versorgungspaket aus Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenversorgung zu gewährleisten. Berufsständische Mitbestimmung (Selbstverwaltung) und Beschränkung auf den Kreis der Kammermitglieder, öffentlich-rechtliche Organisationsform, obligatorische Mitgliedschaft grundsätzlich aller Kammermitglieder (sofern die Altersgrenze von 45 nicht bereits überschritten ist) und das kapitalgedeckte Finanzierungssystem stellen sicher, dass ein sicheres und zukunftsfähiges Versorgungssystem zur Verfügung steht.

Für Beratende Ingenieure ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk obligatorisch. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk beginnt zeitgleich mit der Kammermitgliedschaft und endet mit dem Ende der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, kann dann aber freiwillig fortgesetzt werden.

Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei:

Bayerische Versorgungskammer
Bayerische Ingenieurversorgung-Bau
Arabellastraße 31
81925 München

Tel.: 089 - 9235-8770
Fax: 089 - 9235-7040

Weiterführende Informationen zur Versorgungskammer sind hier abrufbar.


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