Die Mitgliederversammlung ist das Gremium der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, in der die Mitglieder der Kammer ihre im Ingenieurkammergesetz und in der Satzung festgelegten Rechte ausüben. Die Kammermitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung beschließt über
- die Satzung,
- die Wahlordnung,
- die Beitragsordnung,
- die Kostenordnungen,
- die Schlichtungsordnung,
- die Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung,
- die Wahl der Rechnungsprüfenden,
- die Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes,
- die Bildung von Ausschüssen sowie die Wahl und die Abberufung der Mitglieder dieser Ausschüsse mit Ausnahme des Eintragungsausschusses und des Schlichtungsausschusses,
- die Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder des Vorstandes, der Ausschüsse und des Schlichtungsausschusses,
- die Festsetzung der Vergütung für das vorsitzende Mitglied und der Entschädigung für die übrigen Mitglieder des Eintragungsausschusses,
- den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken,
- die Aufnahme von Darlehen ab einem Betrag von 2.556,46 €,
- die Satzung einer Versorgungseinrichtung der Ingenieurkammer oder die Beteiligung an einer Versorgungseinrichtung einer anderen Kammer oder eines anderen Bundeslandes oder den Anschluss an diese.
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
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