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Copyright © 2003
Inhalte: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz,
Konzept + Realisierung:
INFOGRAPH - Gerd Bender
Alle Rechte vorbehalten.

Die Ingenieurkammer
Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz. Sitz der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ist Mainz. Rechtliche Grundlage für die Gründung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ist das zuletzt im Jahre 2000 geänderte und vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete Ingenieurkammergesetz (IngKammG). Seit ihrer Gründung im Jahr 1980 ist es u.a. Aufgabe der Kammer, die berufspolitischen Interessen der Ingenieure und Ingenieurinnen zu vertreten.

In allen Bundesländern existiert heute eine Ingenieurkammer. Überall steht das gleiche Motiv hinter der Idee: in einer Zeit, in der die Technik eine Schlüsselrolle für die Gesellschaft und für jeden einzelnen hat, soll jeder Auftraggeber und Nutzer technischer Anlagen die Sicherheit haben,

  • daß diese Anlagen von Ingenieuren professionell geplant werden,
  • daß sie auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik unter der Betreuung und Überwachung von Ingenieuren durch Fachleute errichtet werden und
  • daß sie unter der persönlichen Verantwortung des Ingenieurs der ihr zugedachten Nutzung übergeben werden.

Diese Sicherheit will die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz vermitteln. Sie bietet die geschützte Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur". Mit diesem Angebot übernimmt sie Gewähr dafür, dass derjenige, der die Berufsbezeichnung trägt, wesentliche Voraussetzungen für die Ausübung seines Berufes erfüllt: Der Beratende Ingenieur nennt sich zu Recht Ingenieur. Er ist eigenverantwortlich und unabhängig von Lieferinteressen tätig, er hat Berufserfahrung, benennt seine Partner und deren berufliche Qualifikation.

Rund 900 Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sind in der Kammer organisiert. Renommierte Ingenieure aus den Reihen der Prüfingenieure und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind ebenfalls in der Kammer und bringen in den Fachgremien ihre Qualifikation ein.

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz führt darüber hinaus die Liste der Bauvorlageberechtigten nach § 64 Abs. 2 LBauO sowie die Liste nach § 66 Abs. 5 LBauO (Erstellen von Standsicherheitsnachweisen im vereinfachten Genehmigungsverfahren ).

Durch ständige Entwicklung ist heute die Technik so speziell, daß sich auch die Mitglieder der Kammer in einzelne Bereiche (Fachgruppen) aufteilen.

Die Kammer wird ausschließlich über Beiträge und Gebühren finanziert.

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ist Mitglied in der Bundesingenieurkammer e.V., im Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung (AHO) e.V., im Institut für Sachverständigenwesen und im Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V.

Aufgaben der Kammer

1. Gesetzliche Aufgaben aus dem Landesgesetz über die Berufsordnung

Die Ingenieurkammer ...

  • gewährt den Verbraucherschutz durch den Titel "Beratender Ingenieur" (nur für freiberufliche Ingenieure mit Berufserfahrung, die ihren Beruf eigenverantwortlich und unabhängig von Dritten ausüben)
  • überwacht die Erfüllung beruflicher Pflichten
  • fördert berufliche Belange aller Mitglieder
  • wahrt das Ansehen des Berufsstandes und bringt es voran
  • fördert die berufliche Fortbildung der Mitglieder und deren Beschäftigten
  • ermöglicht die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aufgrund der Berufsausübung von Mitgliedern
  • berät Behörden in Fragen, die Tätigkeitsbereiche der Beratenden Ingenieure betreffen (Stellungnahmen, Vorschläge, etc.)
  • erstattet auf Anforderung der Gerichte Gutachten aus ihrem Aufgabenbereich

2. Gesetzliche Aufgaben, die sich aus anderen Rechtsnormen ableiten:

Die Ingenieurkammer ...

  • führt die öffentliche Bestellung von Ingenieursachverständigen aus (öffentlich bestellte und vereidigten Sachverständige)
  • führt die Liste der Bauvorlageberechtigten nach § 64 Abs. 2 LBauO
  • führt die Liste nach § 66 Abs. 5 LBauO (Erstellen von Standsicherheitsnachweisen im vereinfachten Genehmigungsverfahren )
  • bietet ihren Mitgliedern soziale Sicherheit durch Altersversorgung

3. Sonstige Aufgaben, die sich nicht aus Rechtsnormen ableiten:

Die Ingenieurkammer ...

  • informiert über aktuelle berufsbezogene Themen (Deutsches Ingenieurblatt)
  • berät die Mitglieder in Fragen der Berufsausübung
  • gibt Unterstützung bei Existenzgründungen
  • macht Qualitätssicherung für Mitglieder durch QM-Workshops möglich
  • setzt sich für die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen ein
  • nimmt Einfluß auf Bundes- und Europapolitik durch die Bundesingenieurkammer e.V. und den AHO e.V. 


Mitglied werden

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz vertritt die berufspolitischen Interessen der Ingenieure im Bauwesen. Wer bei uns Mitglied wird, dem eröffnen sich viele neue Möglichkeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Kammer, Sie selbst genießen viele Vorteile und sind Teil einer starken Lobby des Bauwesens in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus.

Sie sind jederzeit bei uns willkommen.

Mitglied in der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz kann werden

  • wer seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat
  • die Berufsqualifikation eines Ingenieurs / einer Ingenieurin besitzt (Nachweisgrundlage ist das Ingenieurgesetz)
  • Berufserfahrung von mindestens drei Jahren nachweisen kann
  • freiberuflich und unabhängig tätig ist

Auf unserer Homepage finden Sie Servicebereich den Mitgliedsantrag und weitere Informationen.

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